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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich

Für sämtliche Lieferungen und Leistungen der Polymer Service GmbH Merseburg (nachfolgend PSM genannt) gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGBs genannt). Mit der Auftragserteilung an PSM gelten deren AGBs als anerkannt, wenn nicht der Kunde bei Auftragserteilung ihrer Geltung ausdrücklich widerspricht. Änderungen der AGBs werden ab ihrer Gültigkeit nachträglich Bestandteil laufender Verträge, wenn der Kunde trotz besonderen Hinweises auf sein Widerspruchsrecht nicht binnen einer Frist von einem Monat nach Mitteilung der Änderung widerspricht. AGBs von Kunden enthalten keine Rechtswirkungen.

II. Allgemeine Bedingungen

1. Umfang und Ausführung von Leistungen

Die Leistungen von PSM ergeben sich aus der Auftragsbestätigung. Schriftform gilt für alle Vereinbarungen, eingeschlossen Nachträge, Änderungen und Nebenabreden.

Termine und Fristen für Lieferungen und Leistungen sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch PSM verbindlich. Termin- und Fristvereinbarungen stehen unter dem Vorbehalt, dass Lieferanten oder Kooperationspartner von PSM ihrerseits eingegangene Verpflichtungen erfüllen. Ereignisse höherer Gewalt, allgemeine Versorgungsschwierigkeiten, Störungen bei Verkehrsunternehmen, Betriebs- und sonstige von PSM nicht zu vertretende Störungen bei PSM oder deren Lieferanten oder deren Kooperationspartner sowie deren Folgen befreien PSM für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Leistungspflicht. Solche Ereignisse berechtigen PSM ferner unter Ausschluss jeglicher Ersatzpflicht, vertragliche Leistungen nicht zu erbringen. Im Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung wird PSM den Auftraggeber unverzüglich über diesen Umstand informieren und bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten.

Einwendungen gegen den Inhalt eines Berichtes, Gutachtens, einer Auftragsbestätigung oder einer Rechnung sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vier Wochen nach Erhalt schriftlich geltend zu machen und zu spezifizieren. Werden innerhalb dieser Frist keine Einwendungen erhoben, so gelten Bericht, Gutachten oder Rechnungen als bestätigt.

Bei beidseitigem Handelsgeschäft gelten für den Kunden die Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB auch für Werk- und Dienstleistungen von PSM.

2. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind nach Zugang beim Rechnungsempfänger fällig und innerhalb einer Frist von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§ 247 Abs. 1 BGB).

3. Haftung, Verjährung

PSM haftet für alle Schäden nur bei Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit. Dieses gilt auch für Schäden, die bei der Nachbesserung entstehen. Schadensersatzansprüche verjähren nach sechs Monaten. Die Rechte des Auftraggebers auf Gewährleistung gemäß gesetzlicher Regelung werden dadurch nicht berührt. Die Verjährung von Ansprüchen richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen.

III. Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Preise, Nebenkosten

Die Verkaufspreise werden projektbezogen mit PSM vereinbart und verstehen sich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland frei Warenannahmestelle des Kunden. Kosten für Verpackung, Transport und Verwaltungsaufwand können gesondert in Rechnung gestellt werden.
Alle Preise verstehen sich exklusiv der geltenden Mehrwertsteuer.

2. Versand, Gefahrübergang

Der Versand erfolgt unversichert auf Gefahr des Kunden. Die Versandart wird von PSM gewählt.
Der Kunde hat Einrichtungen bzw. Abstellmöglichkeiten bereitzuhalten, die zu jeder Zeit gewährleisten, dass ein Zugriff unbefugter Dritter auf ausgelieferte Waren ausgeschlossen ist. Die Verantwortung für den Schutz von Ware, die in dem vom Kunden bezeichneten Empfangsbereich abgestellt wurde, vor dem Zugriff unbefugter Dritter liegt beim Kunden. Die Gefahren des Transportes ab der Lieferstelle gehen stets zu Lasten des Kunden, auch bei frachtfreier Lieferung.

3. Nacherfüllung

Die Gewährleistungsrechte eines kaufmännischen Kunden bestehen nur, wenn er seinen nach §§ 377 und 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nachgekommen ist.

Der Kunde gewährt PSM zur Nacherfüllung die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit. Verweigert der Kunde diese, ist PSM von der Nacherfüllung befreit. Rechte des Kunden gem. § 437 entfallen, sofern ein Sachmangel darauf beruht, dass der Kunde oder ein Dritter ohne Zustimmung von PSM Produkte verändert, unsachgemäß benutzt und repariert oder Produkte nicht den PSM-Richtlinien entsprechend installiert, betrieben und gepflegt worden sind.

4. Eigentumsvorbehalt

PSM behält sich das Eigentum an gelieferten Produkten bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und bis zur Erfüllung aller, auch künftiger Forderungen vor (Vorbehaltsware).

Jede Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für PSM. Beim Einbau in fremde Waren durch den Kunden wird PSM Miteigentümer der neu entstandenen Produkte im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den mitverwendeten anderen Waren. Die so entstandenen Produkte gelten ebenfalls als Vorbehaltsware der PSM. Der Kunde ist, sofern er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber PSM nachkommt, zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware – nur unter Eigentumsvorbehalt – berechtigt.
Andere Verfügungen, insbesondere Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen der Vorbehaltsware, sind unzulässig. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware ist der Kunde verpflichtet, auf das Eigentum von PSM hinzuweisen und PSM unverzüglich zu informieren. Der Kunde tritt an PSM schon jetzt sicherungshalber alle ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware und der Geschäftsbeziehung zu seinen Abnehmern im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen mit Nebenrechten in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware ab.

Der Kunde ist ermächtigt und verpflichtet, die abgetretene Forderung einzuziehen und unverzüglich an PSM abzuführen.

Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist PSM jederzeit berechtigt, die Einzugsermächtigung zu widerrufen und den Abnehmern des Kunden die Abtretung anzuzeigen, sowie die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls die Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, die für den Einzug der Forderungen notwendigen Angaben PSM mitzuteilen und die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen. In der Zurücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch PSM liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

IV. Dienst- und Werkleistungsbedingungen

1. Preise

Der Preis wird für jeden Auftrag oder projektbezogen mit PSM vereinbart. Preisangaben in einem Angebot beruhen auf der Schätzung des erforderlichen Leistungsumfanges und sind daher unverbindlich. Preiserhöhungen wegen gestiegenen Personal- oder Materialaufwandes bleiben vorbehalten. Ausgenommen sind Festpreisabsprachen.

2. Nacherfüllung

PSM erbringt seine Leistungen nach den zur Zeit der Beauftragung allgemein anerkannten Regeln der Technik und branchenüblichen Sorgfalt. PSM haftet bei Vorliegen eines Sachmangels – sofern technisch möglich – durch deren kostenfreie Wiederholung, bei technischen Produkten nach Wahl durch Mängelbeseitigung oder Neuherstellung.

Das Recht zur Minderung oder Rücktritt vom Vertrag steht dem Kunden nur dann zu, wenn die Nachbesserung scheitert oder aus anderen Gründen nicht möglich ist. Der Anspruch auf Nacherfüllung muss von dem Kunden unverzüglich schriftlich geltend gemacht werden.

Der Kunde gewährt PSM zur Nacherfüllung die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit. Verweigert der Kunde diese, ist PSM von der Nacherfüllung befreit.

3. Schutz der Arbeitsergebnisse

PSM behält an den erbrachten Leistungen – soweit diese hierfür geeignet sind – das Urheberrecht.
Der Kunde darf die im Rahmen des Auftrages gefertigten Prüfberichte mit allen Tabellen, Berechnungen und sonstigen Einzelheiten nur für den Zweck verwenden, für den es vereinbarungsgemäß bestimmt ist.

4. Geheimhaltung

PSM verpflichtet sich, alle Ergebnisse, die im Rahmen der Auftragserteilung erarbeitet wurden, dem Kunden zur Verfügung zu stellen. Erhaltene oder gewonnene Informationen, die nicht bereits öffentlich bekannt oder zugänglich sind, werden vertraulich behandelt.

5. Probenanlieferung und Probenaufbewahrung

Der Kunde trägt die Kosten und die Gefahr der Anlieferung von Proben, sofern nicht eine Abholung vereinbart wird. Bei Versand durch den Kunden muss das Untersuchungsmaterial sachgemäß und unter Berücksichtigung etwaiger von PSM erteilter Anweisungen verpackt sein. Ist zwischen dem Auftraggeber und PSM nichts anderes vereinbart, gilt eine Probenanlieferung als Auftragserteilung.

Der Kunde haftet für alle Schäden, die auf eine gefährliche Beschaffenheit des Probenmaterials zurückzuführen sind. Der Kunde ist verpflichtet, alle ihm bekannten Gefahren- und Handhabungshinweise bekannt zu geben.

Falls im Auftrag nichts anderes vereinbart ist, werden Proben nach der Untersuchung nicht aufbewahrt. Amtliche Gegenproben werden bis zum Ablauf der amtlichen Versiegelung, längstens jedoch sechs Monate nach Postausgang des Prüfberichtes sachgerecht gelagert. Alle anderen Proben werden nach Abschluss der Untersuchungen entsorgt. Eine Rücksendung von Proben kann auf Anforderung und zu Lasten des Kunden erfolgen.

Kunden sind verpflichtet, die an PSM gelieferten Proben auf die Existenz der in der REACH-SVCH-Kandidatenliste in der jeweils gültigen Fassung aufgeführten Stoffe hin zu untersuchen und PSM unverzüglich und unaufgefordert zu informieren, wenn ein SVHC-Stoff aus der Kandidatenliste mit mehr als 0,1 M.-% in den Proben enthalten ist.

V. Bedingungen für wissenschaftliche Veranstaltungen, Geräteausstellungen

1. Anmeldung und Teilnahme

Die Anmeldungen zu allen Veranstaltungen sind zu einem möglichst frühzeitigen Zeitpunkt, spätestens bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn und in schriftlicher Form an PSM zu richten. Die schriftliche Anmeldung gilt als verbindliche Teilnahmeerklärung. Sind die Teilnehmerzahlen begrenzt, werden die Anmeldungen nach der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Das Recht auf Teilnahme an Veranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl besteht nicht.
Die Verbindlichkeit der Durchführung einer Veranstaltung und die persönliche Teilnahme laut Anmeldung werden durch den Veranstalter schriftlich bestätigt.

2. Rücktritt

Der Rücktritt von einer verbindlich erklärten Teilnahme muss schriftlich erfolgen und ist bei Eingang PSM bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei. Bei Rücktrittserklärungen, die danach bei PSM eingehen, werden 50 % der Teilnahmegebühr als Stornokosten erhoben. Abmeldungen, die später als eine Woche vor Veranstaltungsbeginn eingehen, Fernbleiben von der Veranstaltung ohne weitere Erklärung oder Veranstaltungsabbruch berechtigen PSM zur Berechnung der vollen Teilnehmergebühr.

3. Durchführung

Alle Veranstaltungen werden entsprechend des veröffentlichten Programminhalts, unter Berücksichtigung geltender gesetzlicher Bestimmungen und dem anerkannten Stand der Technik durchgeführt. Der Veranstalter behält sich Änderungen im Programmablauf vor.

VI. Schlussbestimmungen

1. Datenverarbeitung

PSM ist unter Beachtung des Datenschutzgesetzes berechtigt, persönliche oder wirtschaftliche Daten des Kunden, gleich ob diese von ihm selbst oder Dritten stammen, zu speichern und zu verarbeiten.

2. Allgemeine Bestimmungen

Übertragungen von Rechten und Pflichten des Auftraggebers aus dem Vertrag bedürfen der Einwilligung von PSM. Gegen Ansprüche von PSM kann nur dann aufgerechnet oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht werden, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten oder rechtskräftig ist.

Sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren, ist für beide Vertragsparteien der Hauptsitz von PSM Erfüllungsort. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist für beide Teile Merseburg.

Die Rechtsbeziehung zwischen PSM und dem Kunden unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben diese im Übrigen wirksam.

Stand: September 2016

Hier können Sie die AGB als pdf-Datei herunterladen.